Geschäftsbedingungen (AGB)
EEvent
Veranstalter:
Die Veranstaltung wird gemeinsam organisiert durch:
– Verein Nerd Entertainment Switzerland
– Verein EEvent Arbon
(nachfolgend gemeinsam „Veranstalter“)
Gültig für:
Alle Veranstaltungen unter dem Namen EEvent (nachfolgend „Veranstaltung“)
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Veranstaltung der EEvent während ihrer kompletten Dauer, einschliesslich der Vor- und Nachbereitungszeit.
- Mit der Anmeldung, dem Ticketkauf oder dem Betreten der Veranstaltung akzeptieren Teilnehmer und Besucher die jeweils aktuellste online publizierte Version dieser AGB.
- Die Veranstalter behalten sich vor, diese AGB jederzeit zu erweitern oder zu ergänzen. Wesentliche Änderungen werden den angemeldeten Teilnehmern per E-Mail und/oder über die Webseite eevent.ch kommuniziert. Änderungen gelten ausschliesslich für zukünftige Veranstaltungen und nicht rückwirkend für bereits laufende Events.
§1.1 Event-Anmeldung
Wer an der Veranstaltung teilnimmt, akzeptiert automatisch die jeweils gültige Version dieser AGB. Die aktuellste Version ist jederzeit online einsehbar.
§1.2 Event-Abmeldung und Rückerstattung
- Eine Abmeldung sowie die Rückerstattung des Ticketpreises sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Tickets sind – sofern nicht ausdrücklich anders kommuniziert – übertragbar.
- Bei einem Ausschluss von der Veranstaltung aufgrund eines Verstosses gegen diese AGB besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
§2 Organisatoren
§2.1 Eventcrew (Organisationskomitee)
- Die Eventcrew bildet das höchste Entscheidungsgremium der Veranstaltung (Organisationskomitee / OK).
- Bei Problemen oder wichtigen Angelegenheiten ist das OK zu kontaktieren.
- Teilnehmern ist es untersagt, T-Shirts oder Kleidung mit irreführenden Aufschriften wie „Admin“, „Staff“ oder „Event Lead“ zu tragen.
§2.2 Volunteers
- Als Volunteers gelten alle Personen, die den Event unterstützen (z.B. Bar, Küche, Eingang, IT-Support).
- Volunteers sind durch offizielle Event-T-Shirts oder Kennzeichnungen erkennbar.
- Den Anweisungen der Volunteers ist im Rahmen ihrer Tätigkeit Folge zu leisten.
§3 Allgemeine Bestimmungen
§3.1 Teilnehmer und Besucher
Teilnehmer: Personen, die sich ordnungsgemäss für den Event angemeldet, einen Sitzplatz reserviert und das Eintrittsgeld bezahlt haben.
Besucher: Personen, die sich nicht als Teilnehmer angemeldet haben (Gäste).
Der Zugang für Besucher zur gesamten Veranstaltung oder zu einzelnen Bereichen kann durch die Organisation generell oder zeitweise eingeschränkt oder untersagt werden. Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen für Teilnehmer und Besucher gleichermassen.
§3.2 Jugendschutz & Altersbeschränkungen
Der Veranstalter hält sich an die geltenden jugendschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz, insbesondere an das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) sowie die dazugehörige Verordnung (JSFVV).
Minderjährige werden vor Inhalten geschützt, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden können.
§3.3 Alterskennzeichnung der Spiele
An der Veranstaltung dürfen ausschliesslich Videospiele genutzt werden, welche mit einer offiziellen Altersfreigabe (z. B. PEGI oder ein anderes in der Schweiz anerkanntes Altersklassifizierungssystem) versehen sind. Massgebend ist jeweils die vom Spiel vorgegebene Altersfreigabe.
Spiele ohne klare Alterskennzeichnung gelten als für Erwachsene bestimmt und sind Minderjährigen nicht zugänglich.
§3.4 Alterskontrolle & Ausweispflicht
- Der Veranstalter ist berechtigt und verpflichtet, Alterskontrollen durchzuführen.
- Teilnehmende haben auf Verlangen einen gültigen amtlichen Ausweis vorzulegen.
- Kann das erforderliche Mindestalter nicht nachgewiesen werden, kann der Zugang zu bestimmten Spielen oder zur Veranstaltung insgesamt verweigert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
§3.5 Teilnahme von Minderjährigen
- Minderjährige dürfen nur an der Veranstaltung teilnehmen, sofern
- sie das für die gespielten Inhalte erforderliche Mindestalter erfüllen, und
- keine gesetzlichen oder behördlichen Auflagen entgegenstehen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Aufsichtspflicht im Sinne des Zivilrechts, insbesondere nicht für Minderjährige ausserhalb der Kontrolle der Altersfreigaben. Die Verantwortung verbleibt bei den erziehungsberechtigten Personen.
- Das Mindestalter für Teilnehmer beträgt 14 Jahre.
- Teilnehmer unter 18 Jahren müssen ein von den Erziehungsberechtigten vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Teilnahmeberechtigungsformular beim Check-in vorlegen. Ohne Vorlage des Formulars ist eine Teilnahme ausgeschlossen.
§3.6 Verbotene Inhalte & Verhalten
Es ist untersagt, Inhalte zugänglich zu machen oder zu verbreiten, welche gegen geltendes Jugendschutzrecht verstossen oder nicht den vor Ort kommunizierten Altersfreigaben entsprechen. Insbesondere ist das Starten, Streamen oder Zugänglichmachen nicht freigegebener Spiele oder Inhalte untersagt.
§3.7 Durchsetzung & Massnahmen
Bei Verstössen gegen die Jugendschutzbestimmungen ist der Veranstalter berechtigt, Teilnehmende zu verwarnen, einzelne Inhalte zu sperren oder die betreffende Person ohne Rückerstattung von der Veranstaltung auszuschliessen. Weitergehende rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.
§3.8 Verhalten
Alle Anwesenden haben sich respektvoll gegenüber anderen Teilnehmern, Besuchern sowie den Organisatoren zu verhalten. Den Anweisungen der Organisatoren ist strikt Folge zu leisten. Personen, die sich unangemessen verhalten, können vom Event ausgeschlossen werden.
§3.9 Recycling und Sauberkeit
Abfälle sind gemäss den vor Ort aufgestellten Sammelbehältern (PET, Alu, Glas, Restmüll) korrekt zu entsorgen. Stark verschmutzt hinterlassene Plätze können mit einer Reinigungsgebühr von CHF 5.– pro Mülleinheit belastet werden.
§3.10 Kleidung
Kleidung mit vulgären, rassistischen, sexistischen oder extremistischen Aufschriften oder Symbolen ist verboten. Team- und Clan-Logos sind erlaubt.
§3.11 Clan-Banner und Plakate
Das Anbringen von Bannern oder Plakaten ist genehmigungspflichtig. Anfragen müssen spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung inklusive Bild, Grösse und Anzahl an info@eevent.ch gesendet werden. Ohne schriftliche Genehmigung ist das Anbringen untersagt.
§3.12 Dateien und Software
Die Organisatoren übernehmen keine Haftung für die Inhalte auf den Computern der Teilnehmer. Jeder Teilnehmer haftet persönlich für seine Daten und Software. Der Einsatz nicht lizenzierter Software ist verboten.
§3.13 Haftung
- Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
- Die Veranstalter haften – soweit gesetzlich zulässig – nicht für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden (z.B. Diebstahl, Hardwaredefekte, Strom- oder Netzwerkausfälle).
- Für Schäden an der Location, dem Inventar oder dem Eigentum Dritter haftet der Verursacher vollumfänglich.
- Eine Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmer und Besucher.
- Vorbehalten bleibt die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§3.14 Nachtruhe
Ab 22:00 Uhr ist ausserhalb der Halle Ruhe einzuhalten. In den vorgesehenen Schlafräumen gilt striktes Ruhegebot.
§3.15 Vergessene Gegenstände
Für vergessene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Die Organisatoren sind nicht verpflichtet, Gegenstände aufzubewahren oder Eigentümer zu ermitteln.
§3.16 Malware und Viren
Die Verbreitung von Schadsoftware – auch unbeabsichtigt – ist untersagt und kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen. Der Verursacher haftet für entstandene Schäden.
§3.17 Software-Piraterie
Der Austausch illegaler Software oder urheberrechtlich geschützter Daten über das Netzwerk ist verboten.
§3.18 Unerlaubte Geräte
Der Betrieb störender Geräte (z.B. Lautsprecher, Subwoofer, Megafone) sowie stromintensiver Haushaltsgeräte an den Tischanschlüssen ist untersagt.
§4 Netzwerk und IT-Sicherheit
Jegliche Störung des Netzwerks ist verboten. Technische Ausfälle können nicht ausgeschlossen werden; ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.
§5 Drogen und Rauschmittel
Alkohol- und Rauchregelungen gelten gemäss Schweizer Recht. Illegale Drogen führen zum sofortigen Ausschluss und zur Anzeige.
§6 Turniere
Teilnahmeberechtigt und gewinnberechtigt sind ausschliesslich ordnungsgemäss angemeldete Teilnehmer. Turnierregeln sind verbindlich. Preise werden ausschliesslich an der Siegerehrung übergeben.
§7 Bühnenprogramm
Programmänderungen bleiben vorbehalten. Für Inhalte externer Künstler oder Speaker wird keine Haftung übernommen.
§8 Foto- und Videoaufnahmen
Mit Betreten der Veranstaltung erklären sich Teilnehmer und Besucher damit einverstanden, dass Bild-, Ton- und Videoaufnahmen erstellt und zeitlich, räumlich sowie inhaltlich unbeschränkt verwendet werden dürfen.
§9 Sanktionen & Hausrecht
Bei Verstössen gegen diese AGB können Verwarnungen, Disqualifikationen oder der sofortige Ausschluss erfolgen. Das Hausrecht liegt beim Organisationskomitee.
§10 Sitzplan
Die Organisatoren behalten sich das Recht vor, Sitzplätze aus organisatorischen Gründen anzupassen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht.
§11 Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz eines der Veranstalter.